BayObLG - 16.03.1984 (RReg 1 St 47/81) - DRsp Nr. 1992/7200
BayObLG, vom 16.03.1984 - Aktenzeichen RReg 1 St 47/81
DRsp Nr. 1992/7200
Der Vertrauensgrundsatz gilt nicht gegenüber einem Radfahrer, der dem Kraftfahrer auf der für ihn linken Fahrbahnseite entgegenkommt, ohne deutlich zu erkennen zu geben, daß er auf dieser Fahrbahnseite bleiben will;(b) erhöhte Sorgfaltspflicht für den Fall, daß es sich bei dem Radfahrer um ein Kind handelt.