Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Betroffenen am 30.10.1995 wegen vorsätzlichen Überschreitens der Tageslenkzeit nach Art.
Dagegen richtete sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügte. Das Rechtsmittel hatte Erfolg.
1. Allerdings ist Verjährung nicht eingetreten, und zwar unabhängig davon, ob die VO (
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