I.
Das Amtsgericht München hat den Betroffenen am 17.12.1991 wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Achslast, des zulässigen Gesamtgewichts, der Teilnahme am Verkehr ohne Erlaubnis mit einem Fahrzeug, dessen .Achslast und Gesamtgewicht die zulässigen Höchstgrenzen überschritten hat, und des Führens eines Fahrzeuges mit mangelhaften Reifen zu einer Geldbuße von 450,-- DM verurteilt.
Das Urteil ist von nachstehendem Sachverhalt ausgegangen:
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