BayObLG - Beschluß vom 17.12.1981 (1 ObOWi 942/81) - DRsp Nr. 1994/7445
BayObLG, Beschluß vom 17.12.1981 - Aktenzeichen 1 ObOWi 942/81
DRsp Nr. 1994/7445
Einem überholwilligen Kraftfahrer ist es nicht verwehrt, einen Vordermann, der unzulässig auf der Überholspur der Autobahn fährt, durch (maßvolle) Abgaben von Lichtzeichen zur Freigabe der Überholspur aufzufordern.