BayObLG - Beschluß vom 28.11.1990 (2 ObOWi 322/90) - DRsp Nr. 1994/7265
BayObLG, Beschluß vom 28.11.1990 - Aktenzeichen 2 ObOWi 322/90
DRsp Nr. 1994/7265
Auch nach dem Inkrafttreten der Bußgeldkatalog-Verordnung rechtfertigt die Begehung einer in § 24StVG mit Geldbuße bedrohten Ordnungswidrigkeit nach dem Grundsatz der Verhaltnismäßigkeit die Anordnung eines Fahrverbots nur dann, wenn die erforderliche Einwirkung auf den Täter nicht auch durch eine entsprechend hoch bemessene Geldbuße erreicht werden kann (wie OLG Oldenburg VRS 79, 305 = Verkmitt 1990 Nr. 92).