Am 4.2.1994 erließ die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt gegen den Betroffenen einen Bußgeldbescheid, mit dem eine Buße von 160 DM und ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet wurden. Dem Betroffenen wurde vorgeworfen, folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
Geschwindigkeit bei Fahrtantritt mehr als 2 x um bis zu 15 km/h überschritten. § 3 Abs. 3 StVO 5.1 BKat.
Sie haben nach Fahrtantritt wiederholt die zulässige Höchstgeschwindigkeit um bis zu 15 km/h überschritten. Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h. Tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit 100 km/h, abzüglich Toleranz von 6 km/h, ergibt 94 km/h. Überschreitung: 14 km/h.
ZGG 18 t.
Als Tatzeit war der 15.12.1993, 15.00 Uhr, angegeben, als Tatort G./Main, B 26, Ortseingang W..
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