BayObLG - Beschluß vom 29.08.1985 (2 ObOWi 186/85) - DRsp Nr. 1994/7342
BayObLG, Beschluß vom 29.08.1985 - Aktenzeichen 2 ObOWi 186/85
DRsp Nr. 1994/7342
Wenn ein Unternehmer durch fortdauerndes Unterlassen einer Überwachung fahrlässig ermöglicht, daß von ihm gehaltene Betriebsfahrzeuge überladen werden (hier: in 36 Fällen), kann seine Untätigkeit unter Umständen als eine fahrlässige Ordnungswidrigkeit anzusehen sein.