Die Beschwerdeführerin (BeschwF.) und der Mitbetroffene wollten mit ihren Pkws eine Vorfahrtstraße überqueren. Beide hielten zunächst in der Mitte der Vorfahrtstraße an, die BeschwF. ca. 2 m links neben dem Mitbetroff. und etwa 50 cm nach hinten versetzt. Als beide die andere Fahrbahnhälfte der Vorfahrtstraße überqueren wollten, stieß der Mitbetroff. mit einem von rechts kommenden Vorfahrtberechtigten zusammen. Sein Fahrzeug wurde gegen das der BeschwF. geschleudert.
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