Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 16. Juni 2015 verkündete Urteil des Landgerichts Köln -
Der Beklagte wird über die im Urteil des Landgerichts enthaltene Verurteilung hinaus dazu verurteilt,
bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, es künftig zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern
a) b)
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