Die Klägerin kaufte bei dem Beklagten am 21.10.1995 einen gebrauchten Alfa Lancia zum Preis von 14.200 DM. Die Verhandlungen mit dem Beklagten führte für sie der Sohn ihrer Geschäftsführerin. Dabei war eine Zeugin zugegen. Die Klägerin focht den Kaufvertrag wegen arglistigen Vortäuschens einer Generalüberholung des Motors an. Sie verlangt nunmehr Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Pkw.
Die zulässige Berufung des Beklagten hat in der Sache keinen Erfolg.
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