Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerden - an das Amtsgericht Schwerte zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht Schwerte hat die Betroffenen jeweils wegen vorsätzlicher Teilnahme an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen zu einer Geldbuße in Höhe von 150,- € verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet.
Das Amtsgericht hat hierzu folgende Feststellungen getroffen:
"Der Betroffene Kimm fuhr am 9.4.2007 gegen 22:30 mit seinem Pkw in Richtung der Straße am Dohrbaum in Schwerte, wo sich der Parkplatz einer Filiale der Firma K. befindet. Der Betroffene S., in dessen Fahrzeug die Zeugen B. und D. saßen, fuhr zu dieser Zeit ebenfalls durch Schwerte. Der Betroffene S. und die beiden Zeugen sahen das Fahrzeug des Betroffenen K. und folgten diesem zum Parkplatz der Firma K.. Der Parkplatz der Firma K. ist ein Treffpunkt der Betroffenen und ihrer Freunde.
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