Die Klägerin ist die gesetzliche Krankenversicherung des Udo W. Dieser wurde am 26.5.1979 bei einem Verkehrsunfall als Beifahrer im PKW seines Bruders Lothar W. verletzt. Das von Lothar W. gesteuerte Fahrzeug, welches bei der Beklagten haftpflichtversichert war, kam wegen überhöhter Geschwindigkeit von der Fahrbahn ab und überschlug sich mehrmals. Der Fahrer Lothar W. verstarb wenige Minuten nach dem Unfall an den hierbei erlittenen Verletzungen. Er wurde von seinen Eltern beerbt, in deren Haushalt der bei dem Unfall verletzte Udo W. lebt.
Die Klägerin erbrachte für Udo W. Versicherungsleistungen in Höhe von 9.043,21 DM. Mit der Klage verlangt sie von der Beklagten Erstattung der Hälfte dieses Betrages. Landgericht und Oberlandesgericht haben der Klage stattgegeben. Mit der zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihren Klageabweisungsantrag weiter.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|