BayObLG - Beschluß vom 16.01.1986
RReg 1 St 375/85
Normen:
StGB § 44 ; StPO § 353 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DAR 1987, 305 (Bär)

Begründung eines Fahrverbots

BayObLG, Beschluß vom 16.01.1986 - Aktenzeichen RReg 1 St 375/85

DRsp Nr. 1998/9491

Begründung eines Fahrverbots

1. Die Begründung, das Fahrverbot müsse zur nachdrücklichen Warnung des Angeklagten verhängt werden, um ihn auf seine Pflichten als Fahrzeugführer aufmerksam zu machen, reicht für sich allein nicht aus.2. Der Tatrichter muß in diesem Fall auch die Gründe darlegen, aus denen er eine solche Warnung für erforderlich hält.3. Die Urteilsaufhebung durch das Revisionsgericht erstreckt sich in diesem Fall auch auf den Ausspruch über die Geldstrafe, um dem Tatrichter bei Verkürzung oder Wegfall des Fahrverbots die Möglichkeit zu geben, die Geldstrafe neu zu bemessen.4. Bei der Verhängung des Fahrverbots hat sich das Gericht auch mit dessen Folgen auseinanderzusetzen, insbesondere wenn der Angeklagte Berufskraftfahrer ist und das Fahrverbot Arbeitslosigkeit zur Folge haben kann.

Normenkette:

StGB § 44 ; StPO § 353 Abs. 1 ;
Fundstellen