Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 21. August 2018 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Streitwert: 25.500 €
I.
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