Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 27. August 2021 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die Einrichtung einer Bewohnerparkzone.
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