Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 2. Februar 2021 wird der Streitwert für beide Rechtszüge auf jeweils 10.000,- EUR festgesetzt.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen die Entziehung ihrer Fahrerlaubnis der Klasse 3 (alt).
Aufgrund einer behördeninternen Mitteilung des Gesundheitsamts wurde der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts Ch. bekannt, dass die Klägerin am 31. Dezember 2017 nach Art.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|