Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 18. Januar 2017 aufgehoben.
Die Bescheide der Beklagten vom 23. März und 22. Dezember 2015, beide in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 11. Mai 2016, und die Bescheide der Beklagten vom 2. Januar 2017, 5. Januar und 17. Dezember 2018 werden insoweit aufgehoben, als die Beklagten einen monatlichen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung von mehr als EUR 76,97 für die Zeit vom 1. Februar 2013 bis 31. Dezember 2014, EUR 77,85 für das Jahr 2015, EUR 78,73 für das Jahr 2016, EUR 79,60 für das Jahr 2017, EUR 79,16 für das Jahr 2018 sowie EUR 80,48 ab 1. Januar 2019 festgesetzt haben.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|