Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Cottbus vom 11. Oktober 2018 wird als unbegründet verworfen.
Der Betroffene trägt die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens.
I.
Das Amtsgericht Cottbus hat gegen den Betroffenen mit Urteil vom 11. Oktober 2018 wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts eine Geldbuße von 320 € sowie ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.
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