OLG Brandenburg - Urteil vom 29.04.2010
12 U 184/09
Normen:
BGB § 252;
Vorinstanzen:
LG Neuruppin, vom 21.08.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 163/02

Berechnung unfallbedingten Verdienstausfalls

OLG Brandenburg, Urteil vom 29.04.2010 - Aktenzeichen 12 U 184/09

DRsp Nr. 2010/8911

Berechnung unfallbedingten Verdienstausfalls

Die Berufung des Beklagten zu 1. gegen das am 21. August 2009 verkündete Schlussurteil der 2. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Neuruppin, Az.: 2 O 163/02, wird verworfen soweit sich der Kläger gegen eine Abweisung der Klage in Höhe von 53.215,63 € nebst anteiliger Zinsen wendet; im Übrigen wird das Rechtsmittel zurückgewiesen.

Der Beklagte zu 1. hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 252;

Gründe: