Die Revision wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Angeklagte.
I.
Das Amtsgericht Bünde hat den Angeklagten am 15. Oktober 2008 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Zugleich hat es die Straßenverkehrsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von noch 24 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
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