Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 07.10.2021 wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.243,70 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 27.04.2020 zu zahlen.
II. III.
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