Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 25. August 2017 -
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Der Antragsteller wendet sich gegen die sofort vollziehbare Entziehung seiner Fahrerlaubnis.
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