BGH vom 09.07.1986
IVa ZR 5/85
Normen:
AKB § 1 ; PflVG § 5 ; VVG §§ 5, 38 ;
Fundstellen:
DRsp-ROM Nr. 1994/4327
VersR 1986, 986
VRS 71, 413

Berufung des Versicherers auf die Nichtzahlung der Erstprämie; Außerkrafttreten einer vorläufigen Deckungszusage

BGH, vom 09.07.1986 - Aktenzeichen IVa ZR 5/85

DRsp Nr. 1994/4334

Berufung des Versicherers auf die Nichtzahlung der Erstprämie; Außerkrafttreten einer vorläufigen Deckungszusage

1. Auf die Nichtzahlung von Erstprämien mit den Rechtswirkungen des § 38 VVG kann sich der Versicherer nur berufen, wenn eine Erstprämienforderung vorliegt, in der mit zutreffender Bezifferung und richtiger Kennzeichnung derjenige Betrag ausgewiesen ist, den der Versicherungsnehmer zur Erlangung bzw. bei vorläufiger Deckungszusage - zur Erhaltung des Versicherungsschutzes aufwenden muß. 2. Über die Voraussetzungen für das Außerkrafttreten einer vorläufigen Deckungszusage. 3. Zur Darlegungslast des Versicherers, der sich auf Leistungsfreiheit wegen Nichtzahlung der Erstprämie beruft.

Normenkette:

AKB § 1 ; PflVG § 5 ; VVG §§ 5, 38 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darum, ob die Beklagte geltend machen kann, von Kraftfahrzeughaftpflicht- und Kaskoversicherungsverträgen für 11 Fahrzeuge der Klägerin wegen Erstprämienverzuges zurückgetreten zu sein.

Am 20. März 1979 beantragte die Klägerin unter Vermittlung der Firma I. GmbH (I.) bei der Beklagten den Abschluß der Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherungsverträgen für 17 Fahrzeuge. Bereits mit Schreiben vom 16. März 1979 war ihr vorläufige Deckung für die Haftpflicht- wie die Fahrzeugversicherung zugesagt worden.