Die Parteien streiten darum, ob die Beklagte geltend machen kann, von Kraftfahrzeughaftpflicht- und Kaskoversicherungsverträgen für 11 Fahrzeuge der Klägerin wegen Erstprämienverzuges zurückgetreten zu sein.
Am 20. März 1979 beantragte die Klägerin unter Vermittlung der Firma I. GmbH (I.) bei der Beklagten den Abschluß der Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherungsverträgen für 17 Fahrzeuge. Bereits mit Schreiben vom 16. März 1979 war ihr vorläufige Deckung für die Haftpflicht- wie die Fahrzeugversicherung zugesagt worden.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|