Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 wird der Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 28.10.2019, Az.
I.
Die Beteiligten streiten in einem Erbscheinverfahren über die Rechtsnachfolge nach der Erblasserin. Die Erblasserin hat mit Testament vom 18.05.2012 verfügt, dass die Beteiligten zu 1 und 2 nach ihrem Tod "die verblieben Sachwerte und das restliche Vermögen zu dreiviertel erben sollen". Weitere Bestimmungen enthält das Testament nicht.
Das Amtsgericht - Nachlassrichter - hat auf entsprechenden Antrag den Beteiligten zu 1 und 2 am 28.06.2019 zunächst einen Teilerbschein ausgestellt, der sie aufgrund des vorliegenden Testaments als Erben zu je 3/8 nach der Erblasserin ausweist.
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