Die am Revisionsverfahren nicht mehr beteiligte Erstklägerin ist die Witwe, der am 1. Februar 1966 geborene Zweitkläger und die am 19. Februar 1977 geborene Drittklägerin sind die Kinder des am 15. Mai 1980 infolge eines Verkehrsunfalls verstorbenen Arztes Dr. U. Unfallbeteiligt war der Erstbeklagte mit einem Kraftfahrzeug des Zweitbeklagten, welches bei der Drittbeklagten haftpflichtver sichert ist.
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