OLG Düsseldorf - Urteil vom 12.06.1995
1 U 153/94
Normen:
StVG § 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DRsp II(294)291a
VRS 91, 339
VersR 1996, 1549

Betrieb eines Kraftfahrzeugs bei Abstellen eines Wohnmobils zum Zwecke der Reparatur

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.1995 - Aktenzeichen 1 U 153/94

DRsp Nr. 1997/1641

Betrieb eines Kraftfahrzeugs bei Abstellen eines Wohnmobils zum Zwecke der Reparatur

Ein Wohnmobil, das vom Halter in dem zum Betrieb einer Reparaturwerkstatt gemieteten Teil einer auf privatem Gelände errichteten Halle abgestellt ist, befindet sich auch dann nicht mehr i.S. von § 3 Abs. 1 StVG im "Betrieb", wenn das Heck des Fahrzeugs noch aus der Halle herausragt.

Normenkette:

StVG § 3 Abs. 1 ;

Hinweise:

S.a. OLG Koblenz VersR 1985, 232 zu § 10 AKB; LG Hannover DAR 1985, 256; Greger, Zivilrechtliche Haftung im Straßenverkehr, 2. Aufl, § 7 StVG Rdn 35.

Fundstellen
DRsp II(294)291a
VRS 91, 339
VersR 1996, 1549