Betrieb eines Kraftfahrzeugs bei Abstellen eines Wohnmobils zum Zwecke der Reparatur
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.1995 - Aktenzeichen 1 U 153/94
DRsp Nr. 1997/1641
Betrieb eines Kraftfahrzeugs bei Abstellen eines Wohnmobils zum Zwecke der Reparatur
Ein Wohnmobil, das vom Halter in dem zum Betrieb einer Reparaturwerkstatt gemieteten Teil einer auf privatem Gelände errichteten Halle abgestellt ist, befindet sich auch dann nicht mehr i.S. von § 3 Abs. 1StVG im "Betrieb", wenn das Heck des Fahrzeugs noch aus der Halle herausragt.