KG - Urteil vom 05.12.2002
12 U 7990/00
Normen:
ZPO § 286 ; StVG § 7 Abs. 1 ;
Fundstellen:
KGReport-Berlin 2003, 143
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 10.04.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 327/99

Beweisanzeichen für einen vorgetäuschten Unfall

KG, Urteil vom 05.12.2002 - Aktenzeichen 12 U 7990/00

DRsp Nr. 2004/19371

Beweisanzeichen für einen vorgetäuschten Unfall

Bei einem gemieteten Kleintransporter als Täter- und einem Mercedes Benz 600 SEL als Opferfahrzeug und unredlichem Verhalten des Anspruchstellers durch falsche Angaben zum Fahrzeug, insbesondere Kaufpreis und Laufleistungen, liegen schwerwiegende Indizien für einen manipulierten Unfall vor.

Normenkette:

ZPO § 286 ; StVG § 7 Abs. 1 ;

Tatbestand: