OLG Hamm - Urteil vom 23.06.2004
20 U 8/04
Normen:
AKB § 7 ;
Fundstellen:
NZV 2005, 205

Beweislast für eine Obliegenheitsverletzung in der Fahrzeugversicherung

OLG Hamm, Urteil vom 23.06.2004 - Aktenzeichen 20 U 8/04

DRsp Nr. 2005/13876

Beweislast für eine Obliegenheitsverletzung in der Fahrzeugversicherung

»Beweislast Versicherer, wenn der VN behauptet, einer Postsendung habe nicht nur eine Schadenanzeige mit unrichtigen Angaben zu Schlüsseln, sondern auch die richtige Anzahl der Schlüssel und ein weiteres berichtigendes Schreiben beigelegen.«

Normenkette:

AKB § 7 ;
Fundstellen
NZV 2005, 205