Beweiswürdigung bei der Verwertung von Zeugenaussagen aus einem Strafverfahren im Wege des Urkundenbeweises
BGH, Urteil vom 09.07.1981 - Aktenzeichen III ZR 189/79
DRsp Nr. 1994/5007
Beweiswürdigung bei der Verwertung von Zeugenaussagen aus einem Strafverfahren im Wege des Urkundenbeweises
Verwertet das Berufungsgericht zulässigerweise Aussagen von Zeugen aus einem Strafverfahren (nur) im Wege des Urkundenbeweises, so darf es die Richtigkeit der Aussage nicht aus Gründen anzweifeln, die sich nicht aus der Urkunde ergeben und für die sich auch sonst keine belegbaren Umstände finden lassen.