Die sofortige Beschwerde des Beklagten zu 1) gegen den Beschluss des Landgerichts Essen vom 22. September 2008 - nicht abgeholfen durch Beschluss vom 28. Oktober 2008 - wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte zu 1); außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|