BGH - 14.03.1985 (III ZR 206/83) - DRsp Nr. 1992/4445
BGH, vom 14.03.1985 - Aktenzeichen III ZR 206/83
DRsp Nr. 1992/4445
Straßenverkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Kraftwerks im Hinblick auf besondere Glatteisgefahr auf öffentlichen Straßen in der Nähe der Anlage.
Der Senat lehnt Ansprüche aus Gefährdungshaftung nach § 2HaftpflG gegen die Beklagte als Betreiberin eines Kraftwerks ab und führt zur Deliktshaftung aus:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.