BGH - Beschluß vom 05.08.1986 (4 StR 359/86) - DRsp Nr. 1994/4328
BGH, Beschluß vom 05.08.1986 - Aktenzeichen 4 StR 359/86
DRsp Nr. 1994/4328
Fährt ein Kraftfahrer langsam auf einen Fußgänger zu und beschleunigt er dann sein Fahrzeug so stark, daß einem unmittelbar davor Stehenden keine oder nur eine minimale Zeit zur Reaktion bleibt, dann kommt die Anwendung des § 315 b Abs. 1 Nr. 3StGB in Betracht.