Das Landgericht hat die Angeklagten wegen vorsätzlichen Vollrausches verurteilt, und zwar den Angeklagten Z zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und den Angeklagten R zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten; die Vollstreckung der Strafen hat es zur Bewährung ausgesetzt. Die auf Verfahrensrügen und die Sachrüge gestützten Revisionen der Staatsanwaltschaft bleiben ohne Erfolg.
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