BGH - Urteil vom 14.02.1985 (4 StR 527/84) - DRsp Nr. 1996/4886
BGH, Urteil vom 14.02.1985 - Aktenzeichen 4 StR 527/84
DRsp Nr. 1996/4886
Benutzt der Täter sein Fahrzeug lediglich als Fluchtmittel zur Umgehung einer polizeilichen Kontrolle oder Festnahme, nicht aber als Nötigungsmittel gegen den Polizeibeamten, um ihn zu zwingen, von seiner beabsichtigten Amtshandlung Abstand zu nehmen, so liegt ein ebenso gefährlicher Eingriff i.S. des § 315b Abs. 1 Nr. 3StGB auch dann nicht vor, wenn ein Polizeibeamter, der sich an dem Fahrzeug festgehalten hat, über eine längere Strecke mitgeschleift wird.