BGH - Urteil vom 14.02.1985
4 StR 527/84
Normen:
StGB § 315b Abs. 1 Nr. 3 ;
Fundstellen:
NStZ 1985, 267

BGH - Urteil vom 14.02.1985 (4 StR 527/84) - DRsp Nr. 1996/4886

BGH, Urteil vom 14.02.1985 - Aktenzeichen 4 StR 527/84

DRsp Nr. 1996/4886

Benutzt der Täter sein Fahrzeug lediglich als Fluchtmittel zur Umgehung einer polizeilichen Kontrolle oder Festnahme, nicht aber als Nötigungsmittel gegen den Polizeibeamten, um ihn zu zwingen, von seiner beabsichtigten Amtshandlung Abstand zu nehmen, so liegt ein ebenso gefährlicher Eingriff i.S. des § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB auch dann nicht vor, wenn ein Polizeibeamter, der sich an dem Fahrzeug festgehalten hat, über eine längere Strecke mitgeschleift wird.

Normenkette:

StGB § 315b Abs. 1 Nr. 3 ;
Fundstellen
NStZ 1985, 267