BGH - Urteil vom 15.10.1986 (VIII ZR 319/85) - DRsp Nr. 1992/3521
BGH, Urteil vom 15.10.1986 - Aktenzeichen VIII ZR 319/85
DRsp Nr. 1992/3521
Finanzierungsleasing: (a) Unwirksamkeit einer Formularklausel, worin der Leasinggeber sich eine Mietzinsanpassung für den Fall einer Veränderung der Kapitalmarktverhältnisse vorbehält;(b) Unwirksamkeit formularmäßige Abwälzung der Sach- und Gegenleistungsgefahr auf den Kfz-Leasingnehmer unter ausnahmsloser Versagung eines außerordentlichen Kündigungsrechts;(c) kein Ä außerordentliches Ä Kündigungsrecht des Kfz-Leasingnehmers für den Fall, daß das Leasingfahrzeug gestohlen, nach wenigen Tagen wiederaufgefunden und fachgerecht Ä ohne verbleibende Restschäden Ä repariert wird.