Das Landgericht hat den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in vierzehn tateinheitlichen Fällen und mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Ferner hat es ihm die Fahrerlaubnis entzogen und für deren Wiedererteilung eine Sperrfrist von vier Jahren bestimmt.
Mit seiner Revision rügt der Angeklagte die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Das Rechtsmittel hat teilweise Erfolg.
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