BGH - Urteil vom 17.11.1994
4 StR 441/94
Normen:
StGB § 222, § 230, § 315c, § 20, § 21 ;
Fundstellen:
BGHSt 40, 341
MDR 1995, 399
NJW 1995, 795
NStZ 1995, 183
NZV 1995, 157
VRS 88, 427
VersR 1995, 430

BGH - Urteil vom 17.11.1994 (4 StR 441/94) - DRsp Nr. 1995/2897

BGH, Urteil vom 17.11.1994 - Aktenzeichen 4 StR 441/94

DRsp Nr. 1995/2897

»Zur Verantwortlichkeit eines an einem Anfallsleiden erkrankten Kraftfahrers für seine Teilnahme am Straßenverkehr.«

Normenkette:

StGB § 222, § 230, § 315c, § 20, § 21 ;

Gründe:

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in vierzehn tateinheitlichen Fällen und mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Ferner hat es ihm die Fahrerlaubnis entzogen und für deren Wiedererteilung eine Sperrfrist von vier Jahren bestimmt.

Mit seiner Revision rügt der Angeklagte die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Das Rechtsmittel hat teilweise Erfolg.