I. Die Klägerinnen wenden sich gegen einen Planfeststellungsbeschluß aus dem Jahre 1991, der die Grundlage dafür bildet, die Staatsstraße St 2240 Erlangen-Eschenau, die durch Neunkirchen am Brand verläuft, auf einer Länge von knapp 4 km aus der Ortslage zu verlegen. Die Klägerinnen sind Eigentümerinnen landwirtschaftlich genutzter Grundstücke, von denen Teilflächen für das Vorhaben in Anspruch genommen werden sollen. Sie halten den Planfeststellungsbeschluß u.a. deshalb für fehlerhaft, weil die Planungsbehörde keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt hat.
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