BVerwG - Urteil vom 26.06.1964 (VII C 91.62) - DRsp Nr. 1994/6773
BVerwG, Urteil vom 26.06.1964 - Aktenzeichen VII C 91.62
DRsp Nr. 1994/6773
Die planmäßige Mitnahme fremder Personen im Pkw im Zusammenhang mit geschäftlichen Fahrten sowie die Höhe der durch diese Mitnahme erzielten Einnahmen verwirklichen den Begriff der Gewerbsmäßigkeit und stellen somit eine unzulässige Personenbeförderung dar.