OLG München - Beschluss vom 10.07.2017
10 U 304/17
Normen:
BGB § 249 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG München II, vom 25.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 10 U 304/17

Darlegungs- und Beweislast bei der Geltendmachung von Nutzungsausfall eines Pkw

OLG München, Beschluss vom 10.07.2017 - Aktenzeichen 10 U 304/17

DRsp Nr. 2018/846

Darlegungs- und Beweislast bei der Geltendmachung von Nutzungsausfall eines Pkw

Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung ist nicht gegeben, wenn der Geschädigte ein Zweitfahrzeug nutzen kann. Insoweit trifft ihn die sekundäre Darlegungslast.

Tenor

1.

Die Berufung der Widerklägerin vom 27.01.2017 gegen das Endurteil des LG München II vom 14.10.2016 wird zurückgewiesen.

2.

Die Berufung des Klägers vom 27.01.2017 gegen das vorgenannte Endurteil wird zurückgewiesen, soweit sich die Berufung gegen die Abweisung der Klage gegen die Beklagte zu 1) richtet.

3.

Die Entscheidungen über Kosten des Berufungsverfahrens sowie die Streitwertfestsetzung bleiben der verfahrensabschließenden Endentscheidung vorbehalten.

Normenkette:

BGB § 249 Abs. 1;

Gründe