Der Kläger macht gegen die Beklagten aus einem vom Erstbeklagten mit seinem bei der Zweitbeklagten versicherten Fahrzeug allein verschuldeten Verkehrsunfall vom 1. Mai 1978 Ansprüche geltend.
Der damals 51 Jahre alte Kläger, seit 1970 selbstständiger Handelsvertreter, hat behauptet, seine unfallbedingten Verletzungen hätten zu einer vollständigen Berufsunfähigkeit und schließlich zur Erwerbsunfähigkeit geführt. Er hat die Beklagten unter anderem auf Ersatz seines Verdienstausfalles in Anspruch genommen und ausgehend von einem durchschnittlichen Jahresgewinn von rund 80.000 DM für die Zeit vom 1. Juni 1980 bis 31. Dezember 1981 unter Anrechnung seiner von der BfA bis zum 31. Dezember 1980 bezogenen Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von monatlich 793,80 DM und für 1981 bezogenen Erwerbsunfähigkeitsrente von monatlich 1.152,70 DM einen Gesamtbetrag von 101.612 DM (35.444 DM für die Zeit vom 1.6. bis 31.12.1980 und 66.168 DM für 1981) eingeklagt.
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