Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 24.05.2016 (Az.:
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
und beschlossen:
Der Gebührenstreitwert wird auf die Gebührenstufe bis 19.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin begehrt von den Beklagten Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfallereignisses vom 11.02.2015 gegen 11:15 Uhr in der E. -Straße in H..
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