OLG Stuttgart - Urteil vom 02.02.2023
7 U 186/22
Normen:
VVG § 128 S. 1; ZPO § 287; VO (EG) 715/2007 Art. 5 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Ravensburg, vom 25.03.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 376/21

Deckungszusage Rechtsschutzversicherung bezüglich rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit AutokaufEintrittspflicht Rechtsschutzversicherung bei Kauf Kfz mit unterstellter Manipulation AbgassteuerungSchadensersatz-Rechtsschutz in Bezug auf Ansprüche gegen Kfz-Hersteller im DieselskandalEintrittspflicht Rechtsschutzversicherung bezüglich Kauf von Kfz mit PrüfstandserkennungVerpflichtung zum Eintritt Rechtsschutzversicherung bezüglich Kfz-Kauf bei vorhandenem Thermofenster

OLG Stuttgart, Urteil vom 02.02.2023 - Aktenzeichen 7 U 186/22

DRsp Nr. 2023/13728

Deckungszusage Rechtsschutzversicherung bezüglich rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Autokauf Eintrittspflicht Rechtsschutzversicherung bei Kauf Kfz mit unterstellter Manipulation Abgassteuerung Schadensersatz-Rechtsschutz in Bezug auf Ansprüche gegen Kfz-Hersteller im Dieselskandal Eintrittspflicht Rechtsschutzversicherung bezüglich Kauf von Kfz mit Prüfstandserkennung Verpflichtung zum Eintritt Rechtsschutzversicherung bezüglich Kfz-Kauf bei vorhandenem Thermofenster

Im Hinblick auf Ansprüche gegen den Fahrzeughersteller wegen angeblicher Manipulationen am Kfz liegt ein Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung dann vor, soweit der Fahrzeugkauf während der Versicherungszeit erfolgt ist. Die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung besteht, wenn hinreichende Erfolgsaussicht gemäß den zu § 114 ZPO entwickelten Grundsätzen gegeben ist.

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 25.03.2022, Az. 6 O 376/21, wie folgt abgeändert:

1. 2. II. III. IV. V.