Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 12. Juli 2016 - 5 L 1017/16 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000.- € festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet.
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