LG Lübeck, vom 23.08.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 415/96
Ein erstinstanzliches rechtskräftiges Urteil zugunsten des Versicherers wirkt nach § 3 Nr. 8 PflVG im Berufungsrechtszug selbst dann zugunsten des Versicherungsnehmers, wenn das Landgericht die Voraussetzungen einer Anspruchsgrundlage verneint und andere Anspruchsgrundlagen nicht geprüft hat.
SchlHOLG, Urteil vom 16.10.2002 - Aktenzeichen 9 U 114/01
DRsp Nr. 2003/2934
Ein erstinstanzliches rechtskräftiges Urteil zugunsten des Versicherers wirkt nach § 3 Nr. 8 PflVG im Berufungsrechtszug selbst dann zugunsten des Versicherungsnehmers, wenn das Landgericht die Voraussetzungen einer Anspruchsgrundlage verneint und andere Anspruchsgrundlagen nicht geprüft hat.