Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Groß-Gerau - Richter in Bußgeldsachen - vom 30. September 2022 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde und die der Betroffenen insoweit entstandenen notwendigen Auslagen, an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts Groß-Gerau zurückverwiesen.
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