Die Berufung der Beklagten gegen das am 21.03.2018 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam -
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Beklagten zur Last.
Das Berufungsurteil und die angefochtene Entscheidung sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu € 6.000,00 festgesetzt.
I.
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