OLG Köln - Urteil vom 28.06.2016
9 U 4/16
Normen:
VVG § 1; AKB A.2.3.2;
Fundstellen:
NZV 2016, 6
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 10.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 157/15

Eintrittspflicht der Fahrzeugversicherung für einen Wildschaden

OLG Köln, Urteil vom 28.06.2016 - Aktenzeichen 9 U 4/16

DRsp Nr. 2016/16812

Eintrittspflicht der Fahrzeugversicherung für einen Wildschaden

1. Der Fahrzeugversicherer ist für einen Wildschaden eintrittspflichtig, wenn an der Plausibilität der Unfallschilderung des Versicherungsnehmers keine Zweifel bestehen. 2. Eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit liegt nicht vor hinsichtlich eines Vorschadens, der mit bloßem Auge kaum zu erkennen ist.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das am 10.12.2015 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 157 / 15 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 6.657,50 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.07.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 15 % und die Beklagte 85 %.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VVG § 1; AKB A.2.3.2;

Gründe

I.

Der Kläger unterhält bei der Beklagten seit dem 16.10.2014 eine Teil- und Vollkaskoversicherung. Es finden die AKB Stand 01.10.2014 Anwendung.

1. 2.