Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das am 10.12.2015 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 157 / 15 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 6.657,50 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.07.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 15 % und die Beklagte 85 %.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger unterhält bei der Beklagten seit dem 16.10.2014 eine Teil- und Vollkaskoversicherung. Es finden die
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