Auf die Berufung der Klägerin wird das am 8. April 2009 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20.375,48 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. Oktober 2007 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 35% und die Beklagte zu 65% zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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