OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 18.12.2015
7 U 195/13
Normen:
BGB § 247;
Vorinstanzen:
LG Wiesbaden, vom 11.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 139/08

Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung für eine posttraumatische Belastungsstörung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.12.2015 - Aktenzeichen 7 U 195/13

DRsp Nr. 2016/15572

Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung für eine posttraumatische Belastungsstörung

Ein privater Unfallversicherer ist gem. § 2 Abs. 4 AUB 88 nicht eintrittspflichtig für eine posttraumatische Belastungsstörung, die sich nicht als Folge einer unfallbedingt erlittenen organischen Schädigung, sondern als eine rein psychische Störung als Reaktion auf den Unfall darstellt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 11.7.2013, Az.: 2 O 139/08, wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil und das erstinstanzliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115% des jeweils zur Vollstreckung gebrachten Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 247;

Gründe

I.

Der am ...1965 geborene Kläger macht gegen die beklagte Versicherung Invaliditätsleistungen aus einer privaten Unfallversicherung geltend.

1. 2.