Die Berufung der Klägerin vom 07.05.2016 gegen das Endurteil des LG München I vom 12.04.2016 (Az.
Das Urteil des Landgerichts München I ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
III.Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
IV.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die (Kosten-)Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
V.Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
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